Wir haben nachfolgend einige steuerliche Hinweise für Sie zusammengestellt.
Steuerliche Hinweise STARPLAN
Übersicht
1. Zinserträge
Zinserträge im Ausland unterliegen der deutschen Steuerpflicht und sind in der Einkommensteuererklärung gegenüber den deutschen Finanzbehörden anzugeben. Es gilt das deutsche Einkommensteuerrecht (z.B. Abgeltungsteuer).
2. Realisierte Kursgewinne und -verluste
Realisierte Kursgewinne und -verluste aus STARPLAN-Anlagen zählen zu den privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne von § 23 EStG und unterliegen daher nicht den Regelungen der Abgeltungsteuer. Sie sind vom Kunden ebenfalls in der Einkommensteuererklärung anzugeben und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, sofern der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften in einem Veranlagungsjahr die Freigrenze von EUR 600,00 übersteigt. Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre. Für Betriebsvermögen gelten abweichende Bestimmungen.
3. EU-Zinsrichtlinie
Zum Zwecke des Allgemeinen Informationsaustauschs ist die DZ PRIVATBANK S.A. aufgrund der luxemburgischen Gesetzgebung verpflichtet, Zinserträge, persönliche Daten und Kontostände ab dem 1. Januar 2016 zu erheben. Ein Informationsaustausch erfolgt für alle sogenannten "meldepflichtigen Personen". Dies sind natürliche Personen, Rechtsträger und sonstige Rechtsgebilde sowie im Falle von passiven Rechtsträgern deren beherrschende Personen. Die DZ PRIVATBANK S.A. wird meldepflichtige Konten bis zum 30. Juni des Folgejahres an die zuständige Steuerbehörde in Luxemburg übermitteln. Die luxemburgische Steuerbehörde wird dann diese Daten bis zum 30. September an die zuständigen Steuerbehörden der jeweils betroffenen teilnehmenden Länder übermitteln.